Familienkongress 11.-13. Oktober 2024: Kindeswohl und Kindeswille

Häufig verweigert der betreuende Elternteil den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil mit der Begründung „das Kind will nicht“. Viele getrennte Eltern bestehen darauf, dass das Kind immer wieder den Wunsch äußert, bei ihm leben zu wollen.

Der Frage wird in vielen Anhörungen von Kindern beim Jugendamt und Familiengericht nachgegangen, es werden zusätzlich entsprechende Gutachten erstellt – teils mit sogar widersprechenden Aussagen. In nicht wenigen Fällen wird die tatsächliche oder vermutliche Manipulation durch einen Elternteil erkannt, trotzdem wird hier dem ausgesprochenen Kindeswillen – vor allem bei zunehmendem Alter – entsprochen. Klar erkennbar ist, dass die betroffenen Kinder in vielen Fällen einem sehr starken Loyalitätskonflikt ausgesetzt sind.

Auf dem Kongress soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie Manipulationen durch die beteiligten Eltern erkannt und ggf. unterbunden werden können. Auch die Frage, wie nachvollziehbare Wünsche von Kinder berücksichtigt werden können oder müssen, soll behandelt werden.

Eingeladen sollen engagierte Vertreter aus der Beratung, dem Familiengericht und der Wissenschaft.

Weitere Informationen demnächst auf der WEB-Seite zum Familienkongress.