Wer hat noch das Nachsehen? Der Steuerzahler.
Wenn eine unterhaltspflichtige Elternperson den geschuldeten Betrag nicht leisten kann, der Anteil der angeblichen Unterhaltspreller war bisher bereits hoch, und wird nun eher noch steigen, tritt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Alternativ kann diese Elternperson Bürgergeld beantragen. Das Bürgergeld bietet darüber hinaus noch den Vorteil, dass nicht mit fiktiven Phantasiekosten, sondern mit den tatsächlichen Kosten gerechnet wird. S. auch Link unten im Text.
Ein aktuelles, reales Beispiel eines unserer Mitglieder:
Von dem bereinigten Netto des unterhaltspflichtigen A, in Höhe von rd. 2.300 € werden für 2 Kinder in der höchsten Altersgruppe 1.040 € Unterhalt fällig. A arbeitet Vollzeit.
B bekommt für 2 Kinder 500 € Kindergeld. Je Kind bei der betreuenden Elternperson B also 770 €.
A muss seinen kompletten Lebensunterhalt von 1.260 € bestreiten. Miete, Wohn-Nebenkosten-Lebensmittel-Kleidung-etc. Nicht zu vergessen die Kosten der Kinderbetreuung, alle 2 Wochenenden für 48 Std. und hälftige Ferien 6 Wochen/Jahr.
Nicht nur die Mahlzeiten sondern auch Freizeitaktivitäten und Fahrdienste wie Abholung, zurückbringen usw.. Das ist für A nicht leistbar, trotz gutem Gehalt. Gut 10 € über Mindestlohn.
In diesem realen Beispiel verdient B, die den Unterhalt verwaltende, Elternperson 3.700 € Netto bei 30 Stunden Teilzeit (plus Unterhalt 1.040 € plus 500 € Kindergeld = 5.320 € netto insgesamt.
Das macht an diesem besonderen Beispiel deutlich, dass an dem System etwas nicht stimmt.
Hat das Bundesjustizministerium die richtige Vorstellung von Lebensrealitäten?
Justizminister Buschmann will in Kürze sein Unterhaltsreformgesetz vorstellen. Dabei sollen Betreuungsleistungen getrennt lebender Elternpersonen berücksichtigt werden. Auch das Wechselmodell soll endlich gesetzlich geregelt werden.
Das entspricht dem Wort nach unserer Forderung: Beide betreuen – Beide bezahlen.
Schaut man sich aber das vorgelegte Eckpunktepapier an erkennen die Praktiker recht schnell, dass die vorgesehenen Änderungen eher kontraproduktiv, weil mit mehr Streitpotential ausgestattet, wirken werden.
Es bleibt abzuwarten, was der Bundesjustizminister tatsächlich vorlegen wird,
Macht es nicht eher Sinn, das ganze System des Kindesunterhalts, das seit den 50er Jahren mit ganz anderen Lebensrealitäten existiert, nicht nur weiter zu reformieren (verschlimmbessern) sondern vollkommen neu aufzubauen?
Der Verein FSI hat einen Leitfaden „Selbsthilfe für Unterhaltspflichtige“ zusammengestellt. https://fsi-ev.de/selbsthilfe-fuer-unterhaltspflichtige/.
Für die Allermeisten wird nur die Beantragung von Bürgergeld in Frage kommen. Dennoch ein sehr lesenswerter Artikel.
Sinnvoll ist es für jede/n Unterhaltspflichtige/n jedoch in jedem Fall, die für sie zuständigen Bundestagsabgeordneten anzuschreiben und auf die extreme Schieflage des aktuellen (und möglicherweise geplanten Unterhaltsrecht anzusprechen und zu fragen, was er/sie dagegen zu tun gedenken.
- Die Abgeordneten, mit Kontaktmöglichkeiten, sind hier leicht zu finden. https://www.bundestag.de/abgeordnete
- In das Feld Postleitzahl nur die Postleitzahl eingeben.
Der VAfK-Bundesverein engagiert sich in dieser Angelegenheit, auch gemeinsam mit befreundeten Verbänden in der Berliner Politik. Es ist aber auch wichtig, dass wir uns alle, auch ohne Traktoren, einbringen und regionale Politiker und Öffentlichkeit – ansprechen.